Reha Zentrum Ingoldstadt:Voraussetzungen

Inhalt

Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation

 

Es ist sinnvoll und oft sogar notwendig, so früh wie möglich nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Erkrankung eine Rehabilitation zu beginnen. 

Voraussetzung für eine Rehabilitationsmaßnahme ist die Kostenübernahme durch Ihren zuständigen Kostenträger, z. B. Ihre Krankenkasse. Ihr Arzt im Krankenhaus bzw. Ihr Haus- oder Facharzt beantragt für Sie die ambulante Rehabilitation.

Weiterhin steht Ihnen auch unser Team zur Verfügung, wenn Sie noch weitere Fragen haben. Rufen Sie uns gerne unter der kostenfreien Servicenummer 0800 3030835 an.

Bei folgenden Krankheiten bzw. Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen können Sie bei uns eine ambulante Rehabilitation durchführen:

  • Patienten mit Wirbelsäulensyndrom
  • Patienten mit Bandscheibenvorfall bzw. nach Bandscheibenoperation
  • Patienten nach künstlichem Gelenkersatz für Hüfte, Knie und Schulter
  • Patienten nach operierter komplexer Instabilität des Kapsel-Band-Apparates
  • Patienten mit Operationen am Skelettsystem
  • Patienten mit Fehlhaltungen (z. B. Skoliose)